Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz stellt Wasserstoffinfrastruktur unter das überragende öffentliche Interesse und benennt Wasserstofftankstellen explizit im Anhang des Gesetzes. Was das konkret für Genehmigungsverfahren bedeutet, bleibt in der Praxis jedoch oft unklar – mit der Folge, dass Verfahren ins Stocken geraten, Zuständigkeiten ungeklärt bleiben und vermeidbare Verzögerungen entstehen.
Die CEP-Empfehlung zeigt auf, wie Genehmigungsverfahren für Wasserstofftankstellen systematisch eingeordnet, priorisiert und effizient geführt werden können. Zentral ist dabei die funktionale Bewertung: Maßgeblich ist nicht die konkrete technische Ausprägung einer Anlage, sondern ihre Fähigkeit zur sicheren und zuverlässigen Versorgung mit Wasserstoff. Das Gesetz ist technologieoffen angelegt – und die Genehmigungspraxis muss diesem Grundsatz folgen, ob es um unterschiedliche Druckniveaus, Speicherformen oder Anwendungen geht.
Ergänzt wird die Empfehlung durch konkrete Hinweise zur Verfahrensführung, zur Rolle der Vorhabenträger sowie durch einen Überblick weiterführender CEP-Dokumente und Arbeitshilfen für Behörden, Planer, Betreiber und Prüforganisationen.
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