Noch nicht geregelt: Die Besteuerung von Wasserstoff-Verbrennern

Technische Unterscheidungsproblematik an Tankstellen

An Wasserstofftankstellen ist derzeit keine technische Unterscheidung zwischen Brennstoffzellen- und Verbrennerfahrzeugen möglich. Dies führt zu steuerrechtlichen Unsicherheiten, da beide Fahrzeugtypen unterschiedlich besteuert werden. Tankstellenbetreiber reagieren teilweise mit AGB-Verboten für Wasserstoffverbrenner, was jedoch keine nachhaltige Lösung darstellt.

Lösungsansätze und regulatorische Konflikte

Diskutierte Lösungen wie Auswahlmöglichkeiten am Tankautomaten oder separate Tankkarten stoßen auf Bedenken des Hauptzollamts bezüglich Steuerbetrugs oder widersprechen der AFIR-Richtlinie der EU, die diskriminierungsfreie Ad-hoc-Zahlungen fordert. Die Umsetzung der AFIR-Richtlinie kollidiert hier mit nationalen steuerrechtlichen Anforderungen.

Zukunftsperspektiven

Eine juristische Klärung ist dringend erforderlich, um die Diskrepanzen zwischen EU-Vorgaben und nationalen Steuergesetzen zu adressieren. Potenzielle Lösungsansätze umfassen:

  1. Technologische Innovationen zur automatischen Fahrzeugidentifikation
  2. Harmonisierung der Steuergesetze für Wasserstoff als Kraftstoff
  3. Entwicklung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens
    Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist entscheidend für die Zukunft der Wasserstoffmobilität und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, Industrie und Forschung.

Aktuelle Beiträge

Berlin, 10.02.2026 | Das Expertengremium für Wasserstoffmobilität Clean Energy Partnership (CEP) begrüßt zwei neue Mitglieder: Poppe + Potthoff und Tyczka Hydrogen. Als unabhängige, technologieoffene Organisation vereint die CEP Akteure aus allen Bereichen der Wasserstoffmobilität im Straßen-, Schienen- und Werksverkehr. Beide bringen nun, nach einer halbjährigen Probemitarbeit, ihre spezifische Expertise als Vollmitglieder in die Arbeitskreise der CEP ein.
Berlin, 01.12.2025 |Das Expertengremium Clean Energy Partnership (CEP) stellt mit einem neugewählten Vorstand die Kontinuität seiner erfolgreichen Arbeit sicher. Mit Florian Brandau, Ignacio Garcia-Lorenzana und Frank Fronzke verbindet der Vorstand künftig noch stärker die Kompetenz aus Infrastrukturentwicklung und dem Hochlauf wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge und Pkw. Als etablierter eingetragener Verein stärkt die CEP so ihr Engagement für Wasserstoffmobilität in Deutschland und Europa – mit einem klaren Fokus auf Entwicklung und Umsetzung internationaler Standards und Rahmenbedingungen.