Noch nicht geregelt: Die Besteuerung von Wasserstoff-Verbrennern

Technische Unterscheidungsproblematik an Tankstellen

An Wasserstofftankstellen ist derzeit keine technische Unterscheidung zwischen Brennstoffzellen- und Verbrennerfahrzeugen möglich. Dies führt zu steuerrechtlichen Unsicherheiten, da beide Fahrzeugtypen unterschiedlich besteuert werden. Tankstellenbetreiber reagieren teilweise mit AGB-Verboten für Wasserstoffverbrenner, was jedoch keine nachhaltige Lösung darstellt.

Lösungsansätze und regulatorische Konflikte

Diskutierte Lösungen wie Auswahlmöglichkeiten am Tankautomaten oder separate Tankkarten stoßen auf Bedenken des Hauptzollamts bezüglich Steuerbetrugs oder widersprechen der AFIR-Richtlinie der EU, die diskriminierungsfreie Ad-hoc-Zahlungen fordert. Die Umsetzung der AFIR-Richtlinie kollidiert hier mit nationalen steuerrechtlichen Anforderungen.

Zukunftsperspektiven

Eine juristische Klärung ist dringend erforderlich, um die Diskrepanzen zwischen EU-Vorgaben und nationalen Steuergesetzen zu adressieren. Potenzielle Lösungsansätze umfassen:

  1. Technologische Innovationen zur automatischen Fahrzeugidentifikation
  2. Harmonisierung der Steuergesetze für Wasserstoff als Kraftstoff
  3. Entwicklung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens
    Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist entscheidend für die Zukunft der Wasserstoffmobilität und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, Industrie und Forschung.

Weiteres aus dem CEP-Wissensportal

Als Wegbereiterin für Wasserstoffmobilität hat die CEP die Standardisierung von Abnahmeprotokollen für Wasserstofftankstellen kontinuierlich vorangetrieben …